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Cannabis ist ein Rauschmittel bzw. kann es als Rauschmittel verwendet werden. Der Besitz und die Weitergabe von Cannabis ist in den meisten Ländern (so auch in Österreich) verboten.

Hanf, Gras, Marihuana, Haschisch

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Viele klinische Studien haben aber bewiesen, dass man mit Cannabis bei Schmerzen (z.B. bei multipler Sklerose), bei Übelkeit und Erbrechen sowie bei Kachexie (krankhafte Abmagerung) sehr gute Erfolge erzielen kann. Weitere Einsatzgebiete auch bei anderen Symptomen bzw. Krankheiten wurden und werden umfangreich erforscht.1 In Bezug auf die rechtliche Situation die Suchtmittel betreffend, herrscht bei österreichischen PatientInnen eine große Unsicherheit bzw. auch eine große Unwissenheit. Der Ausdruck Suchtgift ist allerdings irreführend, weil auch Stoffe umfasst sind, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen weder süchtig machen noch giftig sind. Dagegen sind Alkohol und Nikotin trotz ihres bekannten Suchtpotentials keine Suchtgifte im Sinne des Gesetzes.2

Laut Suchtmittelgesetz ist dagegen die „Verwendung“ von Suchtmittel für medizinische, zahnmedizinische, veterinärmedizinische oder wissenschaftliche Zwecke  ausdrücklich erlaubt. Damit ist also auch die Einnahme von Cannabis (Cannabinol) in Österreich dann legal möglich, wenn man es als Patientin von einem Arzt/ einer Ärztin verschrieben bekommt und sodann in einer Apotheke besorgt.3

Quellen:

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Hanf_als_Arzneimittel vom 24.06.2021
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Suchtmittelgesetz vom 24.06.2021
  3. §§7f Suchtmittelgesetz
  • Bundesbehindertengesetz
  • Bundespflegegeldgesetz
  • Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz
  • Führerscheingesetz
  • Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung
  • Führerschein und gesundheitliche Eignung, Rolf Reiterer 2016
  • Wikipedia