Viele Betroffene haben die Befürchtung, dass bei einer Erhöhung der Pflegestufe oder bei Ausstellung eines Behindertenpasses die Gefahr besteht, dass der Führerschein abgenommen wird.
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Die Bedenken jedoch sind unbegründet: In den einschlägigen Gesetzen (Führerscheingesetz, Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung, Bundesbehindertengesetz, Pflegegeldgesetz etc.) gibt es keine Bestimmung, die eine solche Maßnahme vorsehen. Darüber hinaus darf der begutachtende Arzt oder die begutachtende Ärztin eine Meldung an die Behörde nur dann vornehmen, wenn Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder Rechtspflege unbedingt erforderlich sind. Das ist in den meisten Fällen aber auszuschließen. Bedenken Sie aber, dass haftungsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn Sie Ihr Kfz mangels gesundheitlicher Eignung trotzdem in Betrieb nehmen. Fahren Sie einfach nicht, wenn Sie sich nicht dazu in der Lage sehen!
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