Rang 1: Pflegegeld
Das Pflegegeld dient dazu, dass pflegebedürftigen Personen soweit als möglich die notwendige Betreuung und Hilfe gesichert wird, dass ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben geführt werden kann. Diese Betreuung und Hilfe kann über Angehörige erfolgen und wenn es keine Angehörigen gibt, kann man sich damit fremde Hilfe „zukaufen“. Ein Antrag ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger zu stellen (z.B. PVA, BVAEB, SVS). Eine Gutachterin wird sodann eine Einschätzung vornehmen, worauf ein Bescheid erlassen wird, der die Auszahlung des Pflegegeldes mit dem Monatsersten, der nach dem Antragsdatum folgt, vorsieht. Einen neuerlichen Antrag kann man nach Ablauf eines Jahres vornehmen. Ist man mit der Pflegegeldhöhe nicht einverstanden, so kann man dagegen beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. Darüber hinaus ist bei einer Verschlechterung des Zustands auch innerhalb eines Jahres ein Erhöhungsantrag möglich.
Rang 2. Pensionsansuchen Frühpension
Ein Antrag auf Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension hat zur Folge, dass dieser vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation behandelt wird. Ob und wann jemand vorzeitig in Pension gehen kann, hängt vom Fortschritt der Erkrankung, natürlich auch vom Alter und schließlich vom Versicherungsträger ab. Wichtig: Je jünger die erkrankte Person bei Erreichen einer solchen Pensionsart ist, desto geringer wird der monatliche Pensionsbezug sein. Es ist unter Umständen ein Antrag auf Ausgleichszulage, um das Existenzminimum zu erreichen, notwendig.
Rang 3: Arbeitsrechtliche Belange
Dieses Thema ist sehr facettenreich, aber die am häufigsten gestellte Frage ist, ob man eine Krankheit wie MS dem Arbeitgeber melden muss. Während Arbeitnehmer:innen aufgrund der Treuepflicht dazu verpflichtend sind, das Fernbleiben von der Arbeit zu melden und darüber auch eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, ist der Grund für den Krankenstand und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit niemals verpflichtend mitzuteilen. Darüber hinaus gibt es auch sonst keine Verpflichtung, also auch unabhängig von einem Krankenstand, dem Arbeitgeber eine bestimmte Krankheit oder eine bestimmte Behinderung zu melden. Die Ausnahme von dieser Regel sind Berufe und Tätigkeiten, bei deren Ausübung durch eine Krankheit oder eine Behinderung ein erhöhtes Unfallrisiko für Betroffene selbst oder andere bestehen könnte (z.B. Flugzeugpiloten und Flugzeugpilotinnen, Lastkraftfahrer und Lastkraftfahrerinnen, Kranführer und Kranführerinnen etc.). In diesen Fällen haben Arbeitnehmende die Pflicht, vor drohenden Schäden zu warnen und zu deren Beseitigung beizutragen.[1]
Rang 4: Behindertengerechter Umbau
Behindertengerechte Immobilien sind den Bedürfnissen behinderter Menschen angepasst, sodass es z.B. nirgends Schwellen geben sollte, man Haltegriffe in der Dusche und im WC vorfindet, oder dass etwa ein Waschbecken mit dem Rollstuhl unterfahrbar ist. Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden ist allerdings mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Die Bundesländer bieten jedoch Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an. Wichtig: Suchen Sie unbedingt immer vor der Umbaumaßnahme an!
Rang 5: Bewilligung medizinischer Rehabilitation
Die Rehabilitation dient als Maßnahme zur Erhaltung oder Wiedergewinnung der Fähigkeit zur Berufsausübung und soll die aktive Teilnahme am normalen Leben in Familie und Gesellschaft ermöglichen. Die medizinische Notwendigkeit ist durch die behandelnden Ärzt:innen zu begründen. Die Pensionsversicherungsanstalt entscheidet sodann über die Art der Maßnahmen, bestimmt die Einrichtung und die Dauer des Aufenthaltes. Da die Rehabilitation eine freiwillige Leistung des Sozialversicherungsträgers ist, gibt es darauf keinen Rechtsanspruch.
Rang 6: Euro – Key:
Durch den Euro – Key haben (geh-)behinderte Personen den Vorteil in vielen Städten und Gemeinden sowie Autobahnraststellen europaweit barrierefreie, reine und hygienisch einwandfreie Toiletten vorzufinden. Wo bekommen Sie diesen Schlüssel?
Für Österreich kann auf der Homepage eine Karte mit den Standorten heruntergeladen werden.
https://www.behindertenrat.at/euro-key/
ÖAR
Kennwort EuroKey
Favoritenstraße 111/11
1100 Wien
oder per eMail an [email protected]
oder per Telefon: +43 1 5131533
Rang 7: § „29b StVO – Ausweis“
Mit einem Ausweis nach § 29b StVO (Straßenverkehrsordnung) darf man zum Ein- oder Aussteigen und zum Ein- und Ausladen eines Rollstuhls in Parkverboten, Kurzparkzonen (Achtung nachfragen, nicht in allen Städten), Fußgängerzonen und auf Behindertenparkplätzen parken und an Halte- und Parkverboten und in zweiter Spur halten.
Rang 8: Steuerliche Absetzbarkeit
Die Einkommensteuerbemessungsgrundlage also das Bruttogehalt oder die Bruttopension eines ganzen Jahres, abzüglich bereits geleisteter Sozialversicherungsbeiträge kann durch Aufwendungen, die durch körperliche oder geistige Behinderungen entstehen, gesenkt werden. Diese Summe bildet die Berechnungsgrundlage für die zu leistende Steuerzahlung. Eine Person gilt (für steuerliche Belange) dann als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 % beträgt. Der Grad der Behinderung von unter 50 % erfolgt übrigens durch einen ablehnenden Bescheid infolge eines Antrages auf Ausstellung eines Behindertenpasses.
Rang 9: Private Versicherungen und MS
Seltener interessieren sich Klienten und Klientinnen für die Möglichkeiten einer privaten Versicherung, nachdem die MS-Erkrankung bereits eingetreten ist. Diesbezüglich ist aber die Wahrscheinlichkeit eine private Versicherung zu finden, grundsätzlich äußerst gering, da das zu erwartende Risiko hoher Kosten ausschlaggebend ist. Aber laut Versicherungsvertragsgesetz darf ein Versicherungsverhältnis in Ansehung eines versicherbaren Risikos nicht deswegen abgelehnt oder gekündigt werden oder deshalb von einer höheren Prämie abhängig gemacht werden, weil der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherte oder die Versicherte behindert ist.[2] Daher ist in solchen Fällen eine Beratung bei der Arbeiterkammer anzuraten. Ist man vor der Erkrankung bereits privat versichert, dann genießt man vollen privaten Versicherungsschutz, so ferne das entsprechende Risiko mitversichert ist.
Rang 10: Pflegeheimfinanzierung
Eher selten ergibt sich die Frage nach einer Pflegeheimfinanzierung, da die meisten an MS erkrankten Patienten und Patientinnen durch moderne Therapien lange zu Hause bleiben können. Dennoch soll an dieser Stelle daran erinnert werden, dass ein Pflegeheimaufenthalt nicht auf Basis eines staatlichen Versicherungsschutzes finanziert wird, sondern vollständig privat zu bezahlen ist. Und wenn man sich ein Pflegeheim nicht leisten kann? Dann sehen die bundesländerspezifischen Sozialhilferegelungen vor, dass der Aufenthalt finanziert wird. In der Regel muss flüssiges Vermögen sofort für die Bezahlung verwendet werden. Auf Immobilien wird allerdings nach dem Tod der Pflegeheimbewohner und Pflegeheimbewohnerinnen nicht mehr zurückgegriffen.
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Quellen
Behinderteneinstellungsgesetz
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG
Bundesbehinderteneinstellungsgesetz - BEinstG
Bundesbehindertengesetz - BBG
Bundespflegegeldgesetz
Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz
Handbuch für barrierefreies Wohnen, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
help.gv.at
Mindestsicherungsgesetze der Bundesländer
oear.at
sozialministeriumservice.at
sozialversicherung.at